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Ersitzung des Eigentumsrechts durch Pflanzen und Pflege von Bäumen

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/280Zak 2025, 174 Heft 9 v. 9.6.2025

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1323, § 1455, § 1460, § 1472

Am öffentlichen Gut kann durch Ersitzung Eigentum erworben werden.

Auch eine unselbständige Teilfläche eines Grundstücks kann Gegenstand der Ersitzung sein, sofern das Grundstück nicht im Grenzkataster enthalten ist.

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