Die gängige Definition der Rsp versteht unter Mobbing eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen und Kolleginnen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen ("Bossing"), bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder mehreren Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet. Ein "Mobbinggeschehen" ist relativ schwer greifbar und wohl auch deshalb - anders als etwa Diskriminierung - gesetzlich kaum determiniert.1 Definitionen im öffentlichen Dienstrecht gehen wohl über das hinaus, was die Rsp als Mobbing versteht.

