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Immer die "gleiche Masche" beim Gebrauchtwagenkauf

ThemaRA Univ.-Prof. iR Mag. rer. soc. oec. Dr. iur. Christian HuberZak 2025/276Zak 2025, 164 Heft 9 v. 9.6.2025

Ausgehend von der OGH-E 1 Ob 178/24v wird gezeigt, dass bei Gebrauchtwagenkäufen "mit dubioser Note" neben dem Blick auf den Schadenersatzanspruch (§§ 1293 ff ABGB) auch der Verwendungsanspruch (§ 1041 ABGB) in Betracht gezogen werden muss. § 1295 ABGB und § 1041 ABGB stehen in Idealkonkurrenz zueinander.

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