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Mobbing - Aus der Sicht von Opfern, angeblichen Tätern und Arbeitgebern

ThemaMag. Dr. Helmut ZiehensackZak 2025/277Zak 2025, 169 Heft 9 v. 9.6.2025

Die gängige Definition der Rsp versteht unter Mobbing eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen und Kolleginnen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen ("Bossing"), bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder mehreren Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet. Ein "Mobbinggeschehen" ist relativ schwer greifbar und wohl auch deshalb - anders als etwa Diskriminierung - gesetzlich kaum determiniert.11So schon Smutny/Hopf, Mobbing - auf dem Weg zum Rechtsbegriff? Eine Bestandsaufnahme, DRdA 2003, 110. Definitionen im öffentlichen Dienstrecht gehen wohl über das hinaus, was die Rsp als Mobbing versteht.

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