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Bewirtungsausgaben eines Politikers nicht von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzugsfähig

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/246Zak 2025, 154 Heft 8 v. 19.5.2025

ABGB: § 231

Ausgaben eines Politikers (hier: Bürgermeister) für Spenden, Sponsoring sowie Getränke- und Essenseinladungen können nicht von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abgezogen werden, auch wenn sie zum Teil als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind.

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