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Haftung wegen Übergehens des bestgeeigneten Bewerbers um eine Organfunktion im staatsnahen Unternehmensbereich

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/226Zak 2025, 138 Heft 7 v. 29.4.2025

ABGB: § 1311

StellenbesetzungsG: § 4

Das StellenbesetzungsG enthält Regeln für die Besetzung der Leitungsorgane im staatsnahen Unternehmensbereich. Aus seinem Schutzgesetzcharakter kann sich ein Schadenersatzanspruch des bestgeeigneten Bewerbers ergeben, wenn die Stelle aus unsachlichen Gründen mit einem anderen Bewerber besetzt wurde.

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