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Beendigung der gesetzlichen Erwachsenenvertretung aufgrund eines noch nicht im ÖZVV eingetragenen Widerspruchs

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/206Zak 2025, 131 Heft 7 v. 29.4.2025

ABGB: § 246 Abs 1 Z 5, § 246 Abs 3 Z 1

Gem § 246 Abs 1 Z 5 ABGB endet die Vertretungsbefugnis des gesetzlichen Erwachsenenvertreters ua mit der Eintragung des Widerspruchs des Betroffenen im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV).

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