ABGB: § 231
Zur Ausbildung, welche die Selbsterhaltungsfähigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes hinausschiebt, zählt auch die zeitintensive Vorbereitung auf den Aufnahmetest für das Erststudium (hier: Medizinstudium). Der Unterhaltsanspruch kann auch während eines längeren Vorbereitungszeitraums aufrecht bleiben.

