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4. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz

GesetzgebungBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/146Zak 2025, 96 Heft 5 v. 24.3.2025

Stand: BGBl I 2025/12 (in Kraft seit 19. 3. 2025)

Mit dem 3. MILG (Zak 2024/10, 12) wurde eine Valorisierungsbegrenzung bzw -dämpfung für die mietrechtlichen Kategoriebeträge, Richtwerte sowie WGG-Entgeltbestandteile eingeführt. Vorgesehen waren Inflationsanpassungen (innerhalb bestimmter Schranken) mit 1. 4. 2025, 1. 4. 2026 sowie jährlich ab 1. 4. 2027.

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