Stand: BGBl I 2025/12 (in Kraft seit 19. 3. 2025)
Mit dem 3. MILG (Zak 2024/10, 12) wurde eine Valorisierungsbegrenzung bzw -dämpfung für die mietrechtlichen Kategoriebeträge, Richtwerte sowie WGG-Entgeltbestandteile eingeführt. Vorgesehen waren Inflationsanpassungen (innerhalb bestimmter Schranken) mit 1. 4. 2025, 1. 4. 2026 sowie jährlich ab 1. 4. 2027.

