Das Erstauftraggeberprinzip bei der Maklerprovision für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen, das mit dem MaklerG-ÄG in § 17a MaklerG eingeführt worden ist (siehe Zak 2023/75, 52), verstößt nach Ansicht des VfGH (G 168/2024) weder gegen das Sachlichkeitsgebot noch gegen das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums. Ein Individualantrag auf Gesetzesprüfung, den ein Vermieter gegen diese Regelung eingebracht hatte, wurde abgewiesen.

