GBG: § 82a Abs 5, § 136 Abs 1
StGB: § 20b
Beim strafgerichtlichen Verfall einer Liegenschaft erwirbt die Republik Österreich (Bund) mit Eintritt der Rechtskraft des Verfallserkenntnisses ex lege originär das lastenfreie Eigentum. Bei Nachweis des rechtskräftigen Verfallserkenntnisses ist die Verbücherung des Eigentümerwechsels im Weg der Grundbuchberichtigung nach § 136 Abs 1 GBG möglich.

