vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kommunikationsverträge - Höchstbindungsdauer gilt auch für Folgeverträge

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/106Zak 2025, 63 Heft 4 v. 10.3.2025

Art 30 Abs 5 Universaldienst-RL 2002/22/EG limitierte die "anfängliche Mindestvertragslaufzeit" für die erfassten Verträge (insb Mobiltelefonverträge) auf 24 Monate. Nach Ansicht des EuGH (C-612/23, Verbraucherzentrale Berlin) gilt diese Beschränkung nicht nur für Erst-, sondern auch für Folgeverträge. Selbst wenn der Erstvertrag schon vor dem Ablauf der darin vorgesehenen Bindungsdauer durch einen Folgevertrag ersetzt wird, dürfe auch dessen Laufzeit 24 Monate nicht überschreiten. Die Universaldienst-RL wurde von der EEEC-RL 2018/1972 abgelöst, die in Art 105 Abs 1 eine vergleichbare Regelung zur Höchstbindungsdauer enthält.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!