MRG: § 16 Abs 8, § 27 Abs 3
ABGB: § 1405
Nach dem Mieterwechsel durch Vertragsübernahme bleibt der aus dem Mietverhältnis ausscheidende Altmieter legitimiert, die Überprüfung des Hauptmietzinses gem § 16 Abs 8 MRG zu beantragen und von ihm getätigte Überzahlungen vom Vermieter gem § 27 Abs 3 MRG zurückzufordern.

