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Kein Recht des Erben auf Auskunft aus dem Testamentsregister

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/85Zak 2025, 54 Heft 3 v. 17.2.2025

NO: § 140c Abs 3

DSGVO: Art 15

Im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR), das von der Österreichischen Notariatskammer geführt wird, sind gem § 140c Abs 3 NO und den dazu erlassenen Richtlinien Verlassenschaftsgerichte und Notare als Gerichtskommissäre, zu Kontrollzwecken Gerichte, Notare und Rechtsanwälte hinsichtlich der von ihnen gemeldeten Daten sowie Testierende und uU ihre Vertreter auskunftsberechtigt. Erben sind bei den Auskunftsberechtigten nicht genannt.

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