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Haftung des Notars wegen Errichtung einer fremdhändigen letztwilligen Verfügung mit unleserlicher Nuncupatio

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/84Zak 2025, 53 Heft 3 v. 17.2.2025

ABGB: § 579 Abs 1, § 1295 Abs 1, § 1299

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