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Maklerprovision - wirtschaftliches Eigengeschäft wegen Beteiligung der Verkäuferin an der Maklerin

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/56Zak 2025, 35 Heft 2 v. 3.2.2025

MaklerG: § 6 Abs 4

Auch die Beteiligung oder der beherrschende Einfluss der Verkäufer- oder Vermietergesellschaft an der bzw auf die Maklergesellschaft kann zur Qualifikation des vermittelten Rechtsgeschäfts als wirtschaftliches Eigengeschäft führen. Bei einem wirtschaftlichen Eigengeschäft steht der Maklerin gem § 6 Abs 4 S 2 MaklerG kein Provisionsanspruch gegen den dritten Auftraggeber zu.

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