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Vertragliche Verlängerung der Gewährleistungsfrist schließt Geltendmachungsfrist nach ÖNORM B 2110 aus

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/54Zak 2025, 34 Heft 2 v. 3.2.2025

ABGB: § 914

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