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Grundstücksteilung - Vorlage der Negativbestätigung der Baubehörde als Voraussetzung für die Grundbucheintragung

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/45Zak 2025, 31 Heft 2 v. 3.2.2025

Bgld BauO: § 14

GBG: § 94

Wenn die Bauordnung des Landes für Grundstücksteilungen eine Bewilligungspflicht vorsieht, bildet die Bewilligung eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Änderung des Gutsbestands. Die Einverleibung des Eigentumsrechts an einem betroffenen Grundstück ist daher nur zulässig, wenn dem Grundbuchgericht (hier: dem in einer Grundbuchsache entscheidenden Exekutionsgericht) die Bewilligung vorgelegt wird.

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