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Notweg - Beweislast für fehlendes grobes Verschulden trifft Antragsteller

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/44Zak 2025, 31 Heft 2 v. 3.2.2025

NWG: § 2

Ein grobes Verschulden (auffallende Sorglosigkeit) des Antragstellers an der fehlenden Anbindung seines Grundstücks an das öffentliche Wegenetz schließt die Einräumung eines Notwegerechts gem § 2 NWG aus. Dem Antragsteller obliegt dabei der Beweis, dass kein grobes Verschulden vorliegt.

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