ABGB: § 1293, § 1295 Abs 1
Die merkantile Wertminderung, die aus der gefühlsmäßigen Abneigung des Käuferpublikums gegen reparierte Sachen resultiert, ist ein ersatzfähiger positiver Schaden.
Eine merkantile Wertminderung kann auch bei Immobilien vorliegen (hier: nach Feuchtigkeitsschäden an einem Wohnhaus im Luxussegment aufgrund des Austritts von Poolwasser).

