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Ersatz der merkantilen Wertminderung bei einer Immobilie

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/648Zak 2025, 405 Heft 20 v. 15.12.2025

ABGB: § 1293, § 1295 Abs 1

Die merkantile Wertminderung, die aus der gefühlsmäßigen Abneigung des Käuferpublikums gegen reparierte Sachen resultiert, ist ein ersatzfähiger positiver Schaden.

Eine merkantile Wertminderung kann auch bei Immobilien vorliegen (hier: nach Feuchtigkeitsschäden an einem Wohnhaus im Luxussegment aufgrund des Austritts von Poolwasser).

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