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Redlichkeit als Ersitzungsvoraussetzung - Zurechnung des Wissens anderer Personen

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/639Zak 2025, 401 Heft 20 v. 15.12.2025

ABGB: § 1460, § 1463

Durch die Bewirtschaftung einer Grundfläche als Garten (im Sinn der gärtnerischen Gestaltung und laufenden Pflege) wird nicht nur eine Dienstbarkeit, sondern das Eigentumsrecht ersessen.

Bei der Ersitzung über einen Besitzmittler müssen sowohl der Erwerber als auch der Besitzmittler redlich sein.

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