ABGB: § 231
Im außerstreitigen Unterhaltsverfahren ist der Unterhaltspflichtige für Umstände, die seine Unterhaltspflicht vermindern oder aufheben, behauptungs- und beweispflichtig.
Ob im Fall der Anspannung des Unterhaltspflichtigen auf Mieteinnahmen die fiktive Einkommensteuerbelastung mindernd zu berücksichtigen ist, bleibt offen. Wenn der Unterhaltspflichtige im Unterhaltsverfahren kein ausreichendes Vorbringen zu der fiktiven Steuerlast erstattet, muss diese bei der Anspannung jedenfalls nicht von den fingierten Mieteinnahmen abgezogen werden.

