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Abzug der Einkommensteuer bei Anspannung des Unterhaltspflichtigen auf Mieteinnahmen?

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/633Zak 2025, 400 Heft 20 v. 15.12.2025

ABGB: § 231

Im außerstreitigen Unterhaltsverfahren ist der Unterhaltspflichtige für Umstände, die seine Unterhaltspflicht vermindern oder aufheben, behauptungs- und beweispflichtig.

Ob im Fall der Anspannung des Unterhaltspflichtigen auf Mieteinnahmen die fiktive Einkommensteuerbelastung mindernd zu berücksichtigen ist, bleibt offen. Wenn der Unterhaltspflichtige im Unterhaltsverfahren kein ausreichendes Vorbringen zu der fiktiven Steuerlast erstattet, muss diese bei der Anspannung jedenfalls nicht von den fingierten Mieteinnahmen abgezogen werden.

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