Wenn bei einer Pflichtteilsminderung keine Nachkommen in die frei gewordene Hälfte eintreten, erhöhen sich gem § 760 Abs 2 ABGB die Pflichtteile der anderen Pflichtteilsberechtigten anteilig. Wie diese anteilige Erhöhung zu berechnen ist, ist gesetzlich nicht geregelt und in der Lit, die drei Varianten vertritt (Zuschlagsvariante, modifizierte Zuschlagsvariante und proportionale Verteilung), umstritten. Die Autoren gelangen zum Schluss, dass es sich bei der proportionalen Verteilung um die stimmigste Methode handelt (beachte Zak 2023/601, 340).

