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Keine Befangenheit wegen Publikationen des Lebensgefährten des Richters

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/27Zak 2025, 19 Heft 1 v. 20.1.2025

JN: § 19 Z 2

Der Lebensgefährte der Richterin hat als Rechtsanwalt zu dem Thema des Verfahrens (hier: Servicepauschalen) publiziert und übt dazu eine umfassende Beratungstätigkeit aus. An dem Verfahren ist er nicht beteiligt. Aus seiner Publikations- und Beratungstätigkeit ist kein Anschein der Befangenheit der Richterin ableitbar (hier: Selbstanzeige eines möglichen Anscheins).

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