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Einstweilige Verfügung zur Verhinderung eines Schul- bzw Kindergartenwechsels?

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/589Zak 2025, 367 Heft 18 v. 10.11.2025

EO: § 381 Z 2

VerG: § 8 Abs 1

Wer die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 381 Z 2 EO zur Abwendung eines drohenden unwiederbringlichen Schadens beantragt, muss konkrete Tatsachen behaupten, die einen solchen Schaden wahrscheinlich erscheinen lassen. Abstrakt gehaltene Befürchtungen reichen nicht aus.

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