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Keine Zuständigkeit des OGH für Aufhebungsklage und Verfahrenshilfeantrag bei Schiedsverfahren mit Verbrauchern

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/587Zak 2025, 366 Heft 18 v. 10.11.2025

ZPO: § 617 Abs 8

JN: § 44

Die Zuständigkeit des OGH für Klagen auf Aufhebung eines Schiedsspruchs besteht gem § 617 Abs 8 ZPO nicht bei Schiedsverfahren, in denen ein Verbraucher Partei ist. Der Verbraucherbegriff richtet sich nach dem KSchG. Ob die andere Partei Verbraucher oder Unternehmer ist, ist irrelevant.

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