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Verlängerung einer während des Scheidungsverfahrens geltenden Gewaltschutzverfügung bis zum Abschluss des Aufteilungsverfahrens

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/574Zak 2025, 361 Heft 18 v. 10.11.2025

EO: § 382b

Eine Gewaltschutzverfügung nach § 382b EO (Schutz vor Gewalt in Wohnungen) kann gem § 382e Abs 1 und 3 EO für die

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