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Außenfenster und Rollläden als allgemeine Teile des Wohnungseigentumshauses

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/554Zak 2025, 345 Heft 17 v. 28.10.2025

WEG: § 3 Abs 3

GBG: § 94 Abs 1 Z 3

An allgemeinen Teilen der Liegenschaft kann kein Wohnungseigentum begründet werden.

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