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Unwirksamkeit eines abstrakten Schuldversprechens

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/522Zak 2025, 316 Heft 16 v. 13.10.2025

ABGB: § 1380

Ein konstitutives Anerkenntnis setzt einen ernsthaften und konkreten Streit oder Zweifel über den Bestand der anerkannten Forderung voraus.

Ein abstraktes Schuldversprechen ohne zugrunde liegenden Streit oder Zweifel hat keine Wirkung.

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