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ÖNORM B 2110 - kein Vorbehalt wegen Aufrechnung mit Gegenforderung erforderlich

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/521Zak 2025, 316 Heft 16 v. 13.10.2025

ABGB: § 914, § 1170

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