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Unterhalt - psychische Erkrankung als Rechtfertigungsgrund für eine längere Studiendauer

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/514Zak 2025, 314 Heft 16 v. 13.10.2025

ABGB: § 231

Der Unterhaltsanspruch des Kindes bleibt während des Studiums aufrecht, wenn dieses ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Die Zielstrebigkeit ist grundsätzlich zu bejahen, wenn die durchschnittliche Studiendauer nicht überschritten wird. Besondere Gründe wie eine Erkrankung des Kindes können eine längere Studiendauer rechtfertigen.

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