ABGB: § 879 Abs 1, § 1431
BStMG: § 5 Abs 1 Z 1, § 19, § 20 Abs 6
Bei der gem § 14 BStMG erlassenen Mautordnung der ASFINAG handelt es sich um keine Verordnung (VfGH V 3/2025 = wbl 2025/138), sondern um AGB, die den mit den Straßenbenützern abgeschlossenen Verträgen zugrundegelegt werden. Die Regelungen der Mautordnung unterliegen daher der Klauselkontrolle durch die ordentlichen Gerichte.

