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Unterhalt bei höheren Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsstaat des Kindes und hoher Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/466Zak 2025, 290 Heft 15 v. 30.9.2025

ABGB: § 231

HUP: Art 3, Art 4

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat und das im Ausland (hier: USA) lebende Kind seinen Unterhaltsanspruch in Österreich geltend macht, ist der Anspruch auf laufenden Unterhalt gem Art 4 Abs 3 HUP nach österreichischem Recht zu beurteilen. Für Unterhaltsrückstände gilt dies nur, wenn das Kind nach dem gem Art 3 HUP anwendbaren Recht seines Aufenthaltsstaats keinen Unterhalt erlangen kann und daher gem Art 4 Abs 2 HUP die lex fori anzuwenden ist. Art 4 Abs 2 HUP erfasst nicht nur den Fall, dass die an sich anwendbare Rechtsordnung gar keinen Unterhaltsanspruch vorsieht, sondern auch den Fall, dass die dort geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt sind (EuGH C-83/17 = Zak 2018/355, 193).

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