ABGB: § 473, § 479, § 509, § 1455
VermG: § 50
§ 50 VermG schließt nur die Ersitzung des Eigentums an Teilen eines im Grenzkataster enthaltenen Grundstücks aus. Die Ersitzung einer Dienstbarkeit ist unabhängig von ihrer inhaltlichen und zeitlichen Dimension möglich.

