ABGB: § 231
Nach stRsp ist ein kurzfristiges Ferialeinkommen bei der Bemessung des Kindesunterhalts grundsätzlich nicht als Eigeneinkommen zu berücksichtigen, weil solche Beträge in der intakten Familie regelmäßig dem Kind überlassen werden.
ABGB: § 231
Nach stRsp ist ein kurzfristiges Ferialeinkommen bei der Bemessung des Kindesunterhalts grundsätzlich nicht als Eigeneinkommen zu berücksichtigen, weil solche Beträge in der intakten Familie regelmäßig dem Kind überlassen werden.
