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Keine Berücksichtigung des Ferialeinkommens als Eigeneinkommen

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/408Zak 2025, 254 Heft 13 v. 1.9.2025

ABGB: § 231

Nach stRsp ist ein kurzfristiges Ferialeinkommen bei der Bemessung des Kindesunterhalts grundsätzlich nicht als Eigeneinkommen zu berücksichtigen, weil solche Beträge in der intakten Familie regelmäßig dem Kind überlassen werden.

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