EGZPO: Art XLII
WEG: § 20 Abs 3, § 52 Abs 1 Z 6
Auch wenn § 52 Abs 1 Z 6 WEG die Durchsetzung der Abrechnungspflicht des Verwalters in das Außerstreitverfahren verweist, steht für eine Stufenklage der Eigentümergemeinschaft gegen den (ehemaligen) Verwalter auf Rechnungslegung über eine Sanierungsmaßnahme und Rückerstattung von Sanierungskosten der streitige Rechtsweg zur Verfügung.

