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Lagezuschlag für Wiener Mietwohnung im 2. Bezirk

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/389Zak 2025, 238 Heft 12 v. 11.8.2025

MRG: § 16 Abs 4

Ob eine überdurchschnittliche Lage vorliegt, die einen Lagezuschlag rechtfertigt, ist in einer Gesamtschau der gewichteten Lagecharakteristika zu beurteilen.

Die Lage des Miethauses im 2. Wiener Gemeindebezirk in unmittelbarer Nähe des Augartens kann in Hinblick auf die Parknähe, die ausgezeichnete Infrastruktur (öffentliche Verkehrsmittel, Nahversorgung) und die gute Erreichbarkeit des Stadtzentrums und des Praters als Erholungs- und Freizeitgebiet als überdurchschnittlich qualifiziert werden, auch wenn die Liegenschaft durch Straßen- und Straßenbahnlärm belastet ist und eine angespannte Parkplatzsituation besteht (Zurückweisung des Revisionsrekurses).

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