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Zinsminderung wegen Baulärm bei Geschäftsräumen

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/388Zak 2025, 237 Heft 12 v. 11.8.2025

ABGB: § 1096 Abs 1

25 % Zinsminderung: Beeinträchtigung des Kanzleibetriebs im Geschäftsobjekt durch Baulärm während des Zeitraums von drei Monaten, wobei das Objekt durchgehend genutzt wurde und die Bauarbeiten - allerdings für den Mieter nicht vorhersehbar - in diesem Zeitraum nur an 46 Tagen stattfanden (Zurückweisung der Revision).

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