ABGB: § 1096 Abs 1
25 % Zinsminderung: Beeinträchtigung des Kanzleibetriebs im Geschäftsobjekt durch Baulärm während des Zeitraums von drei Monaten, wobei das Objekt durchgehend genutzt wurde und die Bauarbeiten - allerdings für den Mieter nicht vorhersehbar - in diesem Zeitraum nur an 46 Tagen stattfanden (Zurückweisung der Revision).

