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Leistungsverweigerungsrecht nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wegen schadenersatzrechtlichem Verbesserungsanspruch

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/385Zak 2025, 236 Heft 12 v. 11.8.2025

ABGB: § 933a Abs 2, § 1170

Das Leistungsverweigerungsrecht des Werkbestellers wegen Mängeln nach § 1170 ABGB setzt das Bestehen eines Verbesserungsanspruchs voraus. Ob der Verbesserungsanspruch gewährleistungs- oder schadenersatzrechtlicher Natur ist, macht keinen Unterschied.

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