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Kindesunterhalt - Ausdehnung des Herabsetzungsbegehrens durch Einwendungen nach § 35 Abs 2 EO

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/378Zak 2025, 234 Heft 12 v. 11.8.2025

EO: § 10, § 35 Abs 2

AußStrG: § 12 Abs 2

Seit der EO-Nov 2014 ist beim Kindesunterhalt während der Unterhaltsexekution über Einwendungen gegen den Unterhaltsanspruch iSd § 35 EO (hier: gegen die Höhe) im Außerstreitverfahren zu entscheiden, bei minderjährigen Kindern durch das Pflegschaftsgericht.

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