vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften - Telefaxnummer

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/370Zak 2025, 223 Heft 12 v. 11.8.2025

Bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften ist gem Art 6 Abs 1 lit h Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU eine Widerrufsbelehrung erforderlich (siehe auch § 4 Abs 1 Z 8 FAGG). Zur deutschen Umsetzung gelangte der BGH (VIII ZR 5/25) zum Schluss, dass die Widerrufsbelehrung auch dann wirksam ist, wenn der Unternehmer darin zwar einerseits Telefax als einen Kommunikationsweg anführt, aber andererseits keine Faxnummer nennt und die Faxnummer im Impressum seiner Website falsch ist. E-Mail-Adresse und Postanschrift waren in der Belehrung enthalten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte