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Überwälzung der Grundsteuer auf die Mieter hält Klauselkontrolle stand

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/356Zak 2025, 217 Heft 11 v. 21.7.2025

ABGB: § 879 Abs 3

KSchG: § 6 Abs 3

Eine Klausel in Mietvertrags-AGB für den MRG-Teilanwendungsbereich, nach der zu den Kosten des laufenden Hausbetriebs, die vom Mieter anteilig zu tragen sind, die Grundsteuer zählt, ist weder gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB noch intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG (Verbandsprozess). Die ziffernmäßige Angabe der (anteiligen) Grundsteuer ist zur Erfüllung des Transparenzgebots nicht erforderlich.

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