ABGB: § 932 Abs 4 (F v GRUG)
Ob ein geringfügiger Mangel iSd § 932 Abs 4 S 1 ABGB vorliegt, bei dem die Wandlung ausgeschlossen ist, wird anhand einer Interessenabwägung beurteilt. Im Fall einer Individualsoftware, die aufgrund von Mängeln einen stark
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