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Anfechtung des Einantwortungsbeschlusses durch Pflichtteilsberechtigten wegen unterlassener Übermittlung des Inventars

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/352Zak 2025, 216 Heft 11 v. 21.7.2025

AußStrG: § 45, § 166 Abs 2

GKG: § 7a

Beschlüsse im Verfahren zur Errichtung des Inventars haben verfahrensleitenden Charakter und sind deshalb gem § 45 AußStrG nicht selbstständig anfechtbar. Ein selbstständig anfechtbarer Beschluss kann erst nach Errichtung des Inventars gefasst werden, wenn eine Partei wegen inhaltlicher oder formeller Mängel einen Antrag nach § 166 Abs 2 AußStrG oder § 7a GKG stellt.

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