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Rechtsmittellegitimation im Verlassenschaftsverfahren

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/351Zak 2025, 215 Heft 11 v. 21.7.2025

AußStrG: § 2, § 45, § 157

Ein potentieller Erbe hat nach stRsp vor Abgabe einer Erbantrittserklärung keine Parteistellung und Rechtsmittellegitimation im Verlassenschaftsverfahren.

Eine Rechtsmittellegitimation eines Verlassenschaftsgläubigers kann im Verlassenschaftsverfahren nur dann bestehen, wenn die angefochtene Entscheidung unmittelbar in seine rechtliche Position eingreift.

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