WEG: § 12 Abs 2
AußStrG: § 177
Die Einantwortung ist ausgeschlossen, wenn eine zur Verlassenschaft zählende Eigentumswohnung mehr als zwei Personen zufallen würde. Die Versteigerung des Mindest-
WEG: § 12 Abs 2
AußStrG: § 177
Die Einantwortung ist ausgeschlossen, wenn eine zur Verlassenschaft zählende Eigentumswohnung mehr als zwei Personen zufallen würde. Die Versteigerung des Mindest-
