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Ablehnung der Erwachsenenvertretung durch Rechtsanwalt wegen Art des Wirkungskreises

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/345Zak 2025, 214 Heft 11 v. 21.7.2025

ABGB: § 275 Z 1 (F vor BGBl I 2025/25)

Ein nicht in die Kammerliste eingetragener Rechtsanwalt kann die Bestellung zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter ablehnen, wenn die zu besorgenden Angelegenheiten nicht vorwiegend Rechtskenntnisse erfordern.

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