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Voraussetzungen für Halterabfragen wegen Besitzstörung durch Falschparken

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/302Zak 2025, 183 Heft 10 v. 30.6.2025

In Ra 2024/11/0150 hat sich der VwGH mit den Voraussetzungen für Halterabfragen in der Zulassungsevidenz durch Privatpersonen in Zusammenhang mit Besitzstörungen befasst. Die Auskunftserteilung setzt gem § 47 Abs 2a KFG neben der Angabe des Kennzeichens die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses voraus. Der VwGH vertrat die Ansicht, dass dazu im Antrag konkret die Besitzverhältnisse und der behauptete Eingriff dargelegt sowie Bescheinigungsmittel (wie Fotos oder Zeugenaussagen) vorgelegt werden müssen. Bei einem gesammelten Ansuchen ohne konkret auf die einzelnen Vorfälle bezogenen Angaben fehle es an einer geeigneten Glaubhaftmachung. Klargestellt hat der VwGH, dass unter Privatpersonen iSd § 47 Abs 2a KFG nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen und andere Unternehmen zu verstehen sind.

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