ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299
VbVG: § 4, § 11
Für die Verbandsgeldbuße kann der Verband von dem Rechtsanwalt, dessen Fehlberatung für die Tatbegehung kausal war, keinen Schadenersatz erlangen. Der Strafanspruch des Staates und der Strafzweck schließen die Überwälzung der Strafe im Weg des Schadenersatzes aus.