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Vorabentscheidung zur Verjährung des Rückzahlungsanspruchs bei missbräuchlichen Vertragsklauseln

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/245Zak 2024, 143 Heft 8 v. 20.5.2024

Im Vorabentscheidungsverfahren C-484/21 , Caixabank, hat der EuGH seine bisherige Judikatur zur Verjährung bei missbräuchlichen Vertragsklauseln iSd Klausel-RL 93/13/EWG dahin zusammengefasst, dass zwar das Recht auf Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Klausel nicht verjähren darf, eine im nationalen Recht vorgesehene Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche des Verbrauchers aber mit dem Unionsrecht vereinbar ist, sofern der Äquivalenz- und der Effektivitätsgrundsatz eingehalten werden. Im Fall einer zehnjährigen Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche nach spanischem Recht gelangte der EuGH in der Folge zum Schluss, dass es den unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz verletzt, die Verjährung nicht erst mit der Feststellung der Missbräuchlichkeit, sondern bereits mit dem Vertragsabschluss oder der Zahlung beginnen zu lassen.

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